Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag in der
Ferienwohnung LOFT 2d, Kiefernstraße 2d, 01445 Radebeul
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages (Überlassung von Zimmern und Ferienwohnungen zur Gästebeherbergung), welcher der Gast mit dem LOFT2d schließt.
2) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers von Lieferungen und Leistungen enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem LOFT2d ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1) Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem LOFT2d den Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder Leistungen verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchungsanfrage durch das LOFT2d zustande. Das LOFT2d kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (online-Portal) vertreten lassen.
2) Auf von dem LOFT2d bestätigte Ferienwohnung hat der Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr Anspruch. Wird das Zimmer bzw. die Ferienwohnung von dem Gast nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, kann die LOFT2d den ihr dadurch entstehenden Schaden bis 18.00 Uhr 50% des aktuellen Tagespreises für dieses Zimmer in Rechnung stellen und ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten, dem LOFT2d nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
3) Das LOFT2d ist berechtigt, reservierte Unterkünfte am Anreisetag anderweitig zu vergeben, wenn der Gast bis 18.00 Uhr noch nicht angereist ist und nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass der Gast bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder bei der Buchung seine Kreditkartendaten angegeben hat. Für diesen Fall wird die Ferienwohnung auch über 18 Uhr am Anreisetag für den Gast freihalten.
4) Vertragspartner sind die LOFT2d und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem LOFT2d gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Gast muss sich für diesen Fall so behandeln lassen, als habe er von dem Besteller die buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Kenntnis genommen.
5) Die Unter- und Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LOFT2d.
6) Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit der LOFT2d. Der Gast ist verpflichtet, die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Anzahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Haustiere nach den gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Tierhalters.
1) Wird das Zimmer bzw. Ferienwohnung oder Leistungen auf Optionsbasis für den Gast reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Ein Beherbergungsvertrag oder ein Vertrag über sonstige Leistungen kommt im Falle von Reservierungen erst mit dem Eingang der vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zustande. Nach Ablauf dieser Frist kann das LOFT2d ohne Rücksprache über die reservierten Ferienwohnung und/oder Leistungen frei verfügen.
2) Das LOFT2d ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und/oder die zusätzlich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hat das LOFT2d nicht die Buchung für die Ferienwohnung schriftlich bestätigt, hat der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Ferienwohnung.
1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Beherbergung geltenden bzw. vereinbarten Preise an das LOFT2d zu zahlen. Dies gilt auch für die von dem Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des LOFT2d gegenüber Dritten.
2) Für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem LOFT2d ist der jeweils vereinbarte Preis maßgeblich und für den Fall, dass kein Preis vereinbart ist, der in der jeweiligen Preisliste des LOFT2d für die in Anspruch genommene Leistung ausgewiesene Preis.
3) Die vereinbarten und die in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sind zwischen dem Abschluss des Beherbergungsvertrages und der Anreise des Gastes mindestens 3 Monate vergangen und erhöhen sich in diesem Zeitraum die gesetzliche Umsatzsteuer oder etwaig anfallende lokale Steuern und Abgaben, so ist das LOFT2d berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder etwaig lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
4) Das LOFT2d ist zudem berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise zu ändern, wenn der Gast nach Abschluss des Beherbergungsvertrages Änderungen bei der Anzahl der Gäste, der Lieferungen oder Leistungen des LOFT2d oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das LOFT2d bei einer Verringerung der vereinbarten Leistung dem zustimmt. Wünscht der Gast eine Verringerung der Leistungen des LOFT2d oder der Aufenthaltsdauer des Gastes, so kann das LOFT2d die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienwohnung und/oder Leistung erhöht.
1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Beherbergungsleistungen des LOFT2d, gleich welcher Art, bis 5 Werktage vor der Anreise an das LOFT2d zu zahlen.
2) Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist das LOFT2d berechtigt, von dem Gast eine Anzahlung unmittelbar nach Vertragsschluss in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtpreises der Buchung zu verlangen. Das LOFT2d ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstandes oder der Verringerung oder Erweiterung des Vertragsumfangs, auch nach Vertragsschluss bis zur Anreise die Anzahlung oder Sicherheitsleistung anzupassen oder die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung der Höhe nach bis zum vollen vereinbarten oder nach der Preisliste zu zahlenden Gesamtpreis der Buchung zu verlangen.
3) Das LOFT2d ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes anfallende Kosten der Beherbergung und/oder sonstiger Leistungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung ohne Abzug zu fordern.
4) Rechnungen des LOFT2d sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das LOFT2d berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen i. H. v. 5 zu berechnen. Dem LOFT2d bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die LOFT2d eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 Euro erheben.
5) Dem LOFT2d steht es in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarten oder Zahlungsmittel sie bei Vorlage durch den Gast akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals des LOFT2d eine grundsätzliche Akzeptanz von derartigen Zahlungsmitteln angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer fälligen Rechnung berechtigt das LOFT2d, alle weiteren und zukünftigen Beherbergungsleistungen und/oder sonstige Leistungen für den Gast einzustellen. Ist der Gast ein Verbraucher, besteht das Recht das LOFT2d zur Leistungseinstellung erst der nach Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung und mit dem Hinweis auf die Folgen des Verzuges. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des LOFT2d aufrechnen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder mindern.
6) Den LOFT2d steht für den Fall, dass der Gast fällige Forderungen nicht oder nur in Teilen zahlt, auch ohne gesonderten Hinweis und Ankündigung das gesetzliche Pfandrecht gem. § 704 BGB an den vom Gast eingebrachten und im Eigentum des Gastes stehenden Sachen zu.
1) Hat das LOFT2d dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das LOFT2d keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Ferienwohnung. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Eine etwaig von dem Gast an das LOFT2d bereits gezahlte Anzahlung ist von dem LOFT2d an den Gast zu erstatten.
2) Sofern das LOFT2d dem Gast diese Option für ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt hat, ist auch das LOFT2d berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sollten Buchungsanfragen anderer Gäste für die gebuchte Ferienwohnung vorliegen und der Gast nicht bereit sein, auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht zu verzichten.
3) Unabhängig davon kann der Gast jederzeit bis spätestens 30 Tage vor Anreise kostenfrei durch Erklärung gegenüber dem LOFT2d von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. Hatte der Gast zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anzahlung geleistet, ist das LOFT2d verpflichtet, die Anzahlung an den Gast zurückzuzahlen.
4) Erklärt der Gast den Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 30 Tagen vor der Anreise oder nimmt er die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mitteilung an das LOFT2d nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung des Gesamtpreises der Buchung grundsätzlich bestehen. Das LOFT2d hat für diesen Fall die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz bei Rücktritt des Gastes in Form einer Entschädigungspauschale zu fordern. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 30 Tagen vor der Anreise 30 % des Gesamtpreises der Buchung – für den Fall, dass der Gast die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mitteilung an die LOFT2d nicht in Anspruch nimmt, 100 % des Gesamtpreises der Buchung.
5) Beendet der Gast vorzeitig den Beherbergungsvertrag bleibt der Anspruch dem LOFT2d auf den Gesamtpreis der Buchung davon unberührt. Das LOFT2d wird sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung oder Nutzung bemühen, ohne dass besondere Anforderungen gestellt sind. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass das LOFT2d aufgrund des von ihm erklärten Rücktritts keinen Schaden oder einen niedrigeren Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale hatte.
1) Das LOFT2d ist berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere (nicht abschließend): – Verzug mit der vereinbarten oder von dem LOFT2d verlangten Anzahlung oder Sicherheitsleistung oder mit sonstigen fälligen Zahlungen – höhere Gewalt oder andere von dem LOFT2d nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen – die Buchung eines Zimmers und/oder Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung – das LOFT2d von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Abschluss des Beherbergungsvertrages wesentlich verschlechtert haben – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Das LOFT2d hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts durch das LOFT2d aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz oder sonstigen Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des LOFT2d auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens oder der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Fall des berechtigten Rücktritts aus wichtigem Grund bestehen.
1) Das LOFT2d haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das LOFT2d die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LOFT2d beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des LOFT2d beruhen oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von dem LOFT2d übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung dem LOFT2d steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Eltern haften für ihre Kinder.
2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des LOFT2d auftreten, wird sich das LOFT2d auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, dem LOFT2d einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Preises nicht ein.
3) Das LOFT2d übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum der Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen oder Besichtigungen außerhalb des Grundstückes des LOFT2d entstehen. Gleiches gilt für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen sportlicher Aktivitäten des Gastes auftreten bzw. auftreten können.
4) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Bustransport, Veranstaltung, Verpflegung außer Haus etc.) übernimmt das LOFT2d keine Haftung.
5) Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz dem Parkplatz dem LOFT2d zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des LOFT2d besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Grundstück des LOFT2d abgestellten oder dort rangierten Fahrzeuges oder dessen Inhaltes haftet das LOFT2d nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den eingetretenen Schaden an dem Fahrzeug oder dessen Inhalts spätestens beim Verlassen des Grundstückes dem LOFT2d gegenüber dem LOFT2d anzuzeigen und dem LOFT2d die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden zu besichtigen.
6) Das Rauchen in den Gebäuden des LOFT2d ist nicht gestattet. Sollte ein Gast im Zimmer rauchen, ist das LOFT2d berechtigt, den sich dadurch entstehenden Schaden von dem Gast erstatten zu lassen. Ohne gesonderten Nachweis steht dem LOFT2d eine Entschädigung für die Kosten der Sonderreinigung in Höhe von pauschal 300,00 € für die Ferienwohnung zu. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem LOFT2d ein geringerer Schaden entstanden ist.
7) Bei Verlust eines Zimmerschlüssels oder eines Schlüssels für den Hauseingang ist das LOFT2d berechtigt, ohne gesonderten Nachweis von dem Gast eine Entschädigung für die Kosten der Wiederbeschaffung und gegebenenfalls des Austausches von Schlössern in Höhe von pauschal 50,00 € oder den Schaden in voller Höhe zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem LOFT2d ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Gast ist verpflichtet, dem LOFT2d den Verlust eines Schlüssels unverzüglich anzuzeigen.
8) Für die Verjährung der Ansprüche des Gastes gegenüber dem LOFT2d und dem LOFT2d gegen den Gast, gleich aus welchem Rechtsgrundgelten die gesetzlichen Vorschriften.
1) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Annahme der Buchungsanfrage oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernissen genügt auch die Textform.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts, und dies auch für den Fall, dass Gäste keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
3) Gerichtsstand ist der Sitz des LOFT2d; dies gilt nicht für den Fall eines Beherbergungsvertrages zwischen dem LOFT2d und einem Verbraucher, sondern nur für den Fall, dass der Beherbergungsvertrag zwischen dem LOFT2d und einem Gast geschlossen wird, der Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person ist, die nach Abschluss des Beherbergungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Radebeul, den 01.07.2021